Diese renovierte Villa erstreckt sich über drei Etagen und bietet einen spektakulären Blick auf Palma und das Meer. Vom privaten Eingang aus gelangen Sie in die Garage und zum Poolbereich mit Terrasse. Dort können Sie entspannen und die Aussicht genießen.
Die Villa verfügt über einen Aufzug und eine beleuchtete Treppe. Im Erdgeschoss befindet sich ein geräumiges Wohnzimmer mit hohen Decken, einem Kamin und Zugang zu zwei Terrassen. Die voll ausgestattete Küche ist mit dem Esszimmer verbunden. Auf dieser Etage befinden sich außerdem zwei Schlafzimmer mit eigenem Bad und ein Gäste-WC.
Im Obergeschoss befinden sich das Hauptschlafzimmer und zwei weitere Schlafzimmer, alle mit eigenem Bad. Es gibt außerdem eine Galerie mit einem weiteren Kamin und herrlicher Aussicht.
Das Haus verfügt über Klimaanlage, Heizung und einen Speiseaufzug.
Entfernungen:
Flughafen Palma: 20 Kilometer
Hafen von Palma: 11 Kilometer
Zentrum von Palma: 10 Kilometer
Krankenhaus Son Espases: 11 Kilometer
Strand von Palma: 20 Kilometer
Altstadt: 10 Kilometer
Bushaltestelle: 3,3 Kilometer
Apotheke: 7 Kilometer
Markt: 8,4 Kilometer
Golfplatz Son Vida: 3,3 Kilometer
Sie werden gebeten, vor dem Betreten der Unterkunft einen Mietvertrag zu unterschreiben. Aufgrund der neuen Vorschriften der Balearen Regierung seit dem letzten Freitag, dem 1. Juli 2016, wurde außerdem die neue 'nachhaltige Tourismussteuer' der Balearen eingeführt, die an alle (Einwohner und keine Einwohner in der EU) zu zahlen ist. die in Hotels, Apartments (die als Touristenunterkünfte klassifiziert sind) und Kreuzfahrten übernachten. Der Preis während der Hochsaison (von April bis einschließlich Oktober) ist: 2,20€ Euro pro Tag pro Person die ersten 8 Tage; 1,10€ pro Tag pro Person der Rest. Alle diese Beträge sind ab dem 1. November jeweils um die Hälfte reduziert. Dieser Preis gilt nur für Erwachsene und muss nicht unter 16 Jahren bezahlen. Diese Steuer gilt für Einwohner und keine Einwohner in der Europäischen Union. Der Betrag ist zu zahlen bei Ihrer Ankunft. Königliches Dekret 933/2021vom 26. Oktober, das die Pflichten zur dokumentarischen Registrierung und Information natürlicher oder juristischer Personen festlegt, die Beherbergungs- und Kraftfahrzeugvermietungstätigkeiten ausüben. 1. Die Eigentümer der Beherbergungs- und Fahrzeugvermietungsaktivitäten, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, erheben die Daten der Nutzer derselben, um mit ihrer Registrierung und der Kommunikation fortzufahren, die für die Erfüllung der entwickelten gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist durch diesen königlichen Erlass. 2. Die Anmeldeformulare für die Nutzung von Hosting-Diensten müssen von jeder Person über vierzehn Jahren, die sie nutzt, gemäß dem festgelegten System und Modell unterzeichnet werden. Bei Personen unter vierzehn Jahren werden ihre Daten von der volljährigen Person bereitgestellt, mit der sie begleitet werden. 3. Kunden erhalten vom Gastgeber den Link, um alle Mitglieder registrieren zu können, die in den Ferienunterkünften wohnen werden. Dieser Vorgang ist sehr einfach und schnell und die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Anforderung kann zur Verletzung des vorherigen Vertrages führen, was es Gästen unmöglich macht, auf das reservierte Eigentum zuzugreifen.